Verfassungsbeschwerde zum türkischen Verfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde (Individualbeschwerde) zum türkischen Verfassungsgericht und Beschwerden zum EGMR.
- Verfassungsgerichtsbarkeit
Zuletzt aktualisiert: · Av. Şeref Şahin
Seit 2012 kann jede Person beim Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde (Individualbeschwerde) mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem Grundrecht oder einer Grundfreiheit verletzt worden zu sein, die durch die Verfassung gewährleistet und zugleich von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Vor der Beschwerde muss der ordentliche Rechtsweg erschöpft sein. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage ab Erschöpfung des Rechtswegs oder ab Kenntnis der Verletzung.
Wann Sie sich an uns wenden können
- Sie sind der Auffassung, dass Ihr Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen wurde
- Sie sehen Ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt
- Sie halten Ihre Untersuchungshaft für rechtswidrig
- In Ihre Meinungs-, Versammlungs- oder Religionsfreiheit wurde eingegriffen
- Ihr Eigentumsrecht wurde verletzt
- In Ihr Privatleben oder Ihre Kommunikationsfreiheit wurde eingegriffen
Anwaltliche Tätigkeiten
- Ausarbeitung des Beschwerdeformulars und der Anlagen
- Prüfung, ob der Rechtsweg erschöpft ist, und Feststellung der Fristen
- Begründung der gerügten Verletzungen anhand der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und des EGMR
- Antrag auf einstweilige Maßnahme bei Gefahr für Leib und Leben
- Begleitung des Verfahrens in der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung
- Antrag auf Wiederaufnahme nach Feststellung einer Verletzung
- Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet
Welche Frist gilt für die Verfassungsbeschwerde?
Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen ab Erschöpfung des Rechtswegs zu erheben; ist kein Rechtsweg vorgesehen, ab Kenntnis der Verletzung. Bei einem berechtigten Hinderungsgrund kann innerhalb von 15 Tagen nach dessen Wegfall die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Ist die Verfassungsbeschwerde gebührenpflichtig?
Ja, es ist eine Beschwerdegebühr zu entrichten. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Höhe der Gebühr wird jedes Jahr neu festgelegt.
Was geschieht, wenn das Verfassungsgericht eine Verletzung feststellt?
Das Gericht ordnet an, was zur Beseitigung der Verletzung und ihrer Folgen erforderlich ist. Geht die Verletzung auf eine Gerichtsentscheidung zurück, wird die Akte zur Wiederaufnahme an das zuständige Gericht zurückverwiesen; bei Bedarf kann auch eine Entschädigung zugesprochen werden.
Kann nach dem Verfassungsgericht der EGMR angerufen werden?
Ja. Die Frist für eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beträgt vier Monate ab Rechtskraft der letzten innerstaatlichen Entscheidung.