Disziplinarverfahren und Klagen gegen Disziplinarstrafen
Verteidigung in Disziplinarverfahren gegen Beamte, Polizeibeamte, Militärangehörige und Studierende.
- Verwaltungssachen
Zuletzt aktualisiert: · Av. Şeref Şahin
Das Disziplinarrecht umfasst Ermittlungen und Strafen gegen Beamte, Polizeibeamte, Militärangehörige, Studierende und Angehörige freier Berufe. Die Maßnahmen reichen von der Verwarnung bis zur Entfernung aus dem Beruf und wirken sich unmittelbar auf Ihre Laufbahn aus.
Das Recht auf Verteidigung ist die Grundlage jedes Disziplinarverfahrens. Geben Sie keine schriftliche Stellungnahme ab, ohne den Vorwurf und die Beweise zu kennen, und nutzen Sie die Ihnen gesetzte Frist sorgfältig.
Wann Sie sich an uns wenden können
- Gegen Sie wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet
- Sie haben eine Aufforderung zur Stellungnahme erhalten
- Gegen Sie wurde ein Verweis, eine Gehaltskürzung oder eine Beförderungssperre verhängt
- Es wurde Ihre Entfernung aus dem Beamtendienst oder aus dem Beruf verfügt
- Sie möchten gegen die Entscheidung eines Disziplinarausschusses vorgehen
- Sie haben als Studierende oder Studierender eine Disziplinarstrafe erhalten
Anwaltliche Tätigkeiten
- Prüfung der Ermittlungsakte und Vorbereitung der schriftlichen Stellungnahme
- Mündliche Verteidigung vor dem Disziplinarausschuss
- Einspruch und Anfechtungsklage gegen Disziplinarstrafen
- Klagen gegen die Entfernung aus dem Beruf oder dem Beamtendienst
- Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
- Disziplinarstrafen und Entscheidungen von Disziplinarausschüssen bei den Türkischen Streitkräften (TSK)
- Disziplinarverfahren gegen Studierende und Schüler
- Prüfung auf Verjährung und Verfahrensfehler
Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet
Wie viel Zeit habe ich für meine Stellungnahme?
Nach dem Beamtengesetz darf die Frist zur Verteidigung nicht kürzer als sieben Tage sein. Für andere Personalgruppen können abweichende Fristen gelten. Wer sich nicht fristgerecht äußert, gilt als auf sein Verteidigungsrecht verzichtend.
Darf eine Disziplinarstrafe ohne Anhörung verhängt werden?
Nein. Eine Disziplinarstrafe, die ohne Gewährung des Verteidigungsrechts verhängt wird, ist rechtswidrig und wird von den Verwaltungsgerichten aus diesem Grund aufgehoben.
Kann ich gegen eine Disziplinarstrafe klagen?
Ja. Gegen alle Disziplinarstrafen, auch gegen Verwarnung und Verweis, steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Die Klagefrist beträgt in der Regel 60 Tage ab Zustellung der Strafe; einzelne Sonderregelungen sehen einen Einspruch und abweichende Fristen vor.
Hebt ein Freispruch im Strafverfahren die Disziplinarstrafe auf?
Nicht automatisch; Disziplinar- und Strafverfahren sind voneinander unabhängig. Steht im Strafverfahren jedoch rechtskräftig fest, dass die Tat nicht begangen wurde, ist dies ein gewichtiges Argument in der Klage gegen die Disziplinarstrafe.