Familienrecht und Scheidungsverfahren
Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Schutzanordnungen.
- Zivilsachen
Zuletzt aktualisiert: · Av. Şeref Şahin
Das Familienrecht umfasst Ehe, Scheidung, das Sorgerecht für Kinder, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten. Diese Verfahren werden vor den Familiengerichten geführt und betreffen Ihr persönliches Leben unmittelbar.
Ziel ist ein möglichst ruhiger und vorhersehbarer Verfahrensablauf. Wo möglich, kommt eine einvernehmliche Lösung in Betracht, wo nötig, die gerichtliche Durchsetzung.
Wann Sie sich an uns wenden können
- Sie denken über eine einvernehmliche oder streitige Scheidung nach
- Es gibt Streit über das Sorgerecht oder den Umgang mit dem Kind
- Unterhalt soll festgesetzt, erhöht oder aufgehoben werden
- Das während der Ehe erworbene Vermögen soll aufgeteilt werden
- Wegen Gewalt oder Drohungen ist eine Schutzanordnung erforderlich
- Ein im Ausland ergangenes Scheidungsurteil muss in der Türkei anerkannt werden
Anwaltliche Tätigkeiten
- Ausarbeitung des Protokolls für eine einvernehmliche Scheidung
- Streitige Scheidungsverfahren
- Regelung von Sorgerecht und Umgang
- Verfahren über vorläufigen Unterhalt, Kindesunterhalt und Bedürftigkeitsunterhalt
- Güterrechtliche Auseinandersetzung und Klagen auf Beteiligungsforderung
- Schutzanordnungen nach dem Gesetz Nr. 6284
- Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen
- Abstammungs- und Adoptionsverfahren
Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet
Welche Voraussetzungen gelten für eine einvernehmliche Scheidung?
Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, und die Ehegatten müssen den Antrag gemeinsam stellen oder einer muss der Klage des anderen zustimmen. Der Richter hört beide Parteien persönlich an und muss die Vereinbarung zu Sorgerecht, Unterhalt und finanziellen Fragen für angemessen halten.
Wie wird das Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt?
Für Vermögen, das nach dem 1. Januar 2002 erworben wurde, gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist – der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das während der Ehe erworbene Vermögen wird grundsätzlich hälftig geteilt; Eigengut fällt nicht in die Teilung.
Wer erhält das Sorgerecht?
Das Gericht entscheidet über das Sorgerecht nach dem Kindeswohl. Berücksichtigt werden das Alter des Kindes, sein Betreuungsbedarf und – bei ausreichender Reife – seine eigene Meinung. Zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und dem Kind wird ein Umgangsrecht geregelt.
Ich wurde im Ausland geschieden – gilt das auch in der Türkei?
Damit ein ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei Rechtswirkung entfaltet, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Nach der Anerkennung wird die Scheidung im Personenstandsregister eingetragen.